

Beweissicherungen
Im Rahmen erschütterungsrelevanter Baumaßnahmen, Grundwasserabsenkungen oder anderer baulicher Eingriffe führen wir bautechnische Beweissicherungen an Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Außenanlagen durch.
Ziel der Beweissicherung ist die objektive Dokumentation des vorhandenen Bauzustands vor Beginn der Bauarbeiten. Auf Wunsch begleiten wir das Bauvorhaben auch während der Ausführung sowie nach Abschluss der Maßnahmen, um mögliche Veränderungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Unsere objektspezifischen Zustandsdokumentationen umfassen die vollständige Erfassung und Vermessung vorhandener Schäden, Risse, Verformungen und sonstiger Auffälligkeiten. Sämtliche Feststellungen werden fotografisch und schriftlich dokumentiert sowie hinsichtlich ihrer technischen Relevanz bewertet.
Ergänzend führen wir bei Bedarf Erschütterungsmessungen in Anlehnung an die DIN 4150 durch, um die Einwirkungen aus Bauarbeiten messtechnisch zu erfassen und zu beurteilen.
Eine sorgfältige bautechnische Beweissicherung schafft Rechtssicherheit für Bauherren, Bauunternehmen, öffentliche Auftraggeber und Anwohner. Sie ermöglicht eine eindeutige Unterscheidung zwischen bereits vorhandenen Schäden und möglichen baubedingten Veränderungen und trägt damit wesentlich zur Vermeidung späterer Streitigkeiten bei.
Fragen und Antworten | FAQ
Was ist eine bautechnische Beweissicherung?
Im Zusammenhang mit erschütterungsrelevanten Baumaßnahmen und Grundwasserabsenkungen werden bautechnische Beweissicherungen bzw. Zustandsfeststellungen durchgeführt. Dabei werden sämtliche bauliche Anlagen im relevanten Umkreis einer Baumaßnahme begutachtet. Der Sachverständige inspiziert die Objekte sowohl von innen als auch außen und erfasst dabei bauliche Vorschäden und Unregelmäßigkeiten.
Wie verläuft eine Beweissicherung?
Die Begehung der baulichen Anlagen erfolgt durch einen unabhängigen Sachverständigen. Je nach Projekt werden die Gebäude von innen sowie außen inspiziert. Darüber hinaus werden auch relevante Flächen der möglicherweise vorhandenen Außenanlage erfasst (wie Pflasterflächen und Einfriedungen). Der Sachverständige dokumentiert örtliche Feststellungen mittels fotografischer Aufnahmen und Diktat. Diese bilden die Grundlage für die Ausarbeitung des Gutachtens.
Wofür wird eine Beweissicherung gemacht?
Durch eine ausführliche Dokumentation können möglicherweise auftretende Neuschäden von Altschäden differenziert und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Gibt es genauere Informationen zu dem Bauvorhaben?
Als Sachverständige sind wir ausschließlich für die Ausführung der Beweissicherung zuständig. In der Regel liegen uns keine detaillierten Informationen zu den einzelnen Bauvorhaben vor.
Warum erhielt ich ein Schreiben?
Das von Ihnen bewohnte Objekt befindet sich im Umkreis einer Baumaßnahme. Wir werden von verschiedenen Auftraggebern (privatrechtliche Auftraggeber, Kreise, Gemeinden, Städte) beauftragt, die Terminierung und Durchführung der Beweissicherung vorzunehmen. Dabei agieren wir stets als unabhängige und neutrale Partei.
Was geschieht, wenn ich den angegebenen Termin nicht wahrnehmen kann?
Falls Sie den ersten Termin nicht wahrnehmen können, schlagen wir einen alternativen Termin vor. Auch eine terminliche Abstimmung ist möglich, sollte der Ersttermin nicht realisierbar sein (siehe oben). Ein dritter Termin wird bei Nichtwahrnehmung der vorherigen Termine nur im Ausnahmefall angeboten.
Ich bin Mieter und kein Eigentümer. Wie sollte ich vorgehen?
Sofern Sie Mieter einer Immobilie oder einer Wohneinheit sind, bitten wir Sie, unser Schreiben an den Vermieter weiterzuleiten.
Kann ich eine Beweissicherung ablehnen?
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, eine Beweissicherung abzulehnen. Es ist jedoch zu beachten, dass in diesem Fall eine Beweislastumkehr gilt.
Was ist eine Beweislastumkehr?
Sollten Sie im Rahmen der Baumaßnahme einen damit zusammenhängenden Schaden feststellen, ist es Ihrerseits erforderlich nachzuweisen, dass dieser in Zusammenhang mit der Baumaßnahme steht. Dies gilt nur, wenn eine Beweissicherung im Vorfeld abgelehnt oder nicht wahrgenommen wurden. Unsererseits werden grundsätzlich zwei Termine angeboten.
Was passiert, wenn im Rahmen einer Baumaßnahme ein Schaden entsteht?
Sollte unsererseits im Vorfeld eine Beweissicherung durchgeführt worden sein, erfolgt nach einer Schadenmeldung eine weitere Begehung durch einen unserer Sachverständigen. Es erfolgt ein Abgleich der Erstbesichtigung zu den potentiell als neu angezeigten Schäden.