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Beweissicherungen

Im Rahmen von erschütterungsrelevanten Baumaßnahmen und Grundwasserabsenkungen führen wir bautechnische Beweissicherungen an baulichen Anlagen und Außenanlagen durch. Hierbei erstellen wir objektspezifische Zustandsdokumentationen vor- sowie bedarfsweise während und nach einer Baumaßnahme. In diesem Prozess wird der Zustand der Objekte im Einflussbereich einer Baumaßnahme erfasst und bewertet.
Es erfolgt eine umfassende Beschreibung und Einmessung von Vorschäden, Unregelmäßigkeiten und Rissbildungen. Unsere technische Expertise gewährleistet eine detaillierte Erfassung des Bauzustands bis hin zur messtechnischen Erfassung von Erschütterungen durch bauliche Einflüsse (Erschütterungsmessungen in Anlehnung an die DIN 4150). Durch eine ausführliche Dokumentation können möglicherweise auftretende Neuschäden von Altschäden differenziert und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Fragen und Antworten | FAQ

Was ist eine bautechnische Beweissicherung?

Im Zusammenhang mit erschütterungsrelevanten Baumaßnahmen und Grundwasserabsenkungen werden bautechnische Beweissicherungen bzw. Zustandsfeststellungen durchgeführt. Dabei werden sämtliche bauliche Anlagen im relevanten Umkreis einer Baumaßnahme begutachtet. Der Sachverständige inspiziert die Objekte sowohl von innen als auch außen und erfasst dabei bauliche Vorschäden und Unregelmäßigkeiten.

Wie verläuft eine Beweissicherung?

Die Begehung der baulichen Anlagen erfolgt durch einen unabhängigen Sachverständigen. Je nach Projekt werden die Gebäude von innen sowie außen inspiziert. Darüber hinaus werden auch relevante Flächen der möglicherweise vorhandenen Außenanlage erfasst (wie Pflasterflächen und Einfriedungen). Der Sachverständige dokumentiert örtliche Feststellungen mittels fotografischer Aufnahmen und Diktat. Diese bilden die Grundlage für die Ausarbeitung des Gutachtens.

Wofür wird eine Beweissicherung gemacht?

Durch eine ausführliche Dokumentation können möglicherweise auftretende Neuschäden von Altschäden differenziert und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Gibt es genauere Informationen zu dem Bauvorhaben?

Als Sachverständige sind wir ausschließlich für die Ausführung der Beweissicherung zuständig. In der Regel liegen uns keine detaillierten Informationen zu den einzelnen Bauvorhaben vor.

Warum erhielt ich ein Schreiben?

Das von Ihnen bewohnte Objekt befindet sich im Umkreis einer Baumaßnahme. Wir werden von verschiedenen Auftraggebern (privatrechtliche Auftraggeber, Kreise, Gemeinden, Städte) beauftragt, die Terminierung und Durchführung der Beweissicherung vorzunehmen. Dabei agieren wir stets als unabhängige und neutrale Partei.

Was geschieht, wenn ich den angegebenen Termin nicht wahrnehmen kann?

Falls Sie den ersten Termin nicht wahrnehmen können, schlagen wir einen alternativen Termin vor. Auch eine terminliche Abstimmung ist möglich, sollte der Ersttermin nicht realisierbar sein (siehe oben). Ein dritter Termin wird bei Nichtwahrnehmung der vorherigen Termine nur im Ausnahmefall angeboten.

Ich bin Mieter und kein Eigentümer. Wie sollte ich vorgehen?

Sofern Sie Mieter einer Immobilie oder einer Wohneinheit sind, bitten wir Sie, unser Schreiben an den Vermieter weiterzuleiten.

Kann ich eine Beweissicherung ablehnen?

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, eine Beweissicherung abzulehnen. Es ist jedoch zu beachten, dass in diesem Fall eine Beweislastumkehr gilt.

Was ist eine Beweislastumkehr?

Sollten Sie im Rahmen der Baumaßnahme einen damit zusammenhängenden Schaden feststellen, ist es Ihrerseits erforderlich nachzuweisen, dass dieser in Zusammenhang mit der Baumaßnahme steht. Dies gilt nur, wenn eine Beweissicherung im Vorfeld abgelehnt oder nicht wahrgenommen wurden. Unsererseits werden grundsätzlich zwei Termine angeboten.

Was passiert, wenn im Rahmen einer Baumaßnahme ein Schaden entsteht?

Sollte unsererseits im Vorfeld eine Beweissicherung durchgeführt worden sein, erfolgt nach einer Schadenmeldung eine weitere Begehung durch einen unserer Sachverständigen. Es erfolgt ein Abgleich der Erstbesichtigung zu den potentiell als neu angezeigten Schäden.

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